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... Verbänden und Firmen dankbar, wenn sie diesen Bedenken Rechnung tragen und auf die Durch- Ein äusserst interessanter Gerichtsfall, der nicht nur für die Autofahrer Luzerns, sondern auch für die der übrigen Schweiz von grösstem Interesse sein dürfte, ging vor dem Bundesgericht zu Ende: Ein Luzerner Autofahrer, der im August 1970 sein Fahrzeug auf einem für Polizeiautos reservierten Parkfeld abgestellt hatte, erhielt von der Luzerner Stadtpolizei eine Busse von 20 Franken aufgebrummt. Zufälligerweise handelte es sich beim gebüssten Fahrzeuglenker um einen Rechtsanwalt, der sich diese Gelegenheit natürlich nicht entgehen liess und sich mit der ausgesprochenen Busse nicht einverstanden erklärte. «Haben Polizisten überhaupt das Recht, öffentlichen Grund und Boden für sich zu beanspruchen ?> fragte er sich. Die Polizei Kartellkommission kritisiert Haftpflichtversicherungen Verstärkte Überprüfung gefordert Der Bericht kommt zum Schluss, dass, wenn schon kein Anlass zu einem Wettbewerb auf dem Gebiet der Prä- mienfestsetzung gegeben sei, als Ausgleich dazu eine verstärkte Kontrolle durch das Eidg. Versicherungsamt gefordert werden müsse. Dies in zwei Richtungen: mit einem Blick auf die Solvenz der Versicherer dürften die Prämien nicht zu niedrig angesetzt werden, und zum Schütze der Versicherten dürften sie in diesem praktisch konkurrenzlosen ...