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... und Regen, ist, auch ohne Zusatzbremslichter, nicht wegzuleugnen. Meine Sorge gilt also den seit eh und je benachteiligten, sprich gefährdetsten Verkehrsteilnehmern, den Fussgängern, den Radund Mofafahrern, die sich - aus der Sicht des Automobilisten - mit kleiner (Mofa und Velo) oder gar keiner Beleuchtung (Fussgänger) am rechten Strassenrand herumdrücken müssen. Ich frage mich auch, wie Motorrä- der, die ja in bezug auf die Benützung der Fahrbahn den Autos gleichgestellt sind, zusätzlich geschützt werden könnten. Ihr «einsames» Schlussbzw. Bremslicht könnte in der «Festbeleuchtung» übersehen werden. Zusatzlichter am Helm ...? Ich bezweifle, ob die eventuell zu erreichende Verminderung des Auffahrunfallrisikos in einem vernünftigen Verhältnis steht zu dem grösseren Risiko für die schwächsten Verkehrsteilnehmer. Auffahrunfälle können bekanntlich auch anders verhindert werden: indem man die gesamte Beleuchtung regelmässig putzt und kontrolliert und vor allem, indem man Abstand hält und Vorsicht = « Voraus-Skht» übt. Margrit Roesler, Volketswil In einem Leserbrief in «AR» 8 kritisiert Herr Hofer, dass keine klaren und allgemein bekannten Vorschriften zur Schaltung der Nebelschlussleuchten veröffentlicht worden sind. Ob dem so ist, kann ich nicht beurteilen. Bei meinem Ford war jedenfalls die Installation vorhanden, man musste nur noch die ...