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... von offiziellen Markenvertretern Dinge, die aus abgeschlossenen und im Freien parkierten Autos geklaut werden, lassensich zwar bis zu einem Gesamtwert von 5000 Franken versichern (mit Ausnahmen), aber die Fahrlässigkeit eines Autohalters hat aus Sicht der Versicherungen Grenzen. So werden etwa Leistungen gekürzt, wenn jemand durch sein Handeln einen Diebstahl so sehr fördert, dass man sagen muss: «Das darf einfach nicht passieren.» Versicherungstechnisch spricht man dann von einer groben Fahrlässigkeit. LautAuskunft bei der Zürich lässt sich aber nicht generell sagen, ob nun beispielsweise eine offen gelassene Fensterscheibe in jedem Fall als grobe Fahrlässigkeit gilt oder nicht, wenn als Folge davon etwas aus dem Auto geklaut wird oder im schlimmsten Fall der ganze Wagen verschwindet. Die Umstände spielen von Fall zu Fall eine grosse RolleMehr zum Thema auf Seite 14 Test: BMW Alpina 03Fahrbericht: Subaru B9 Tribeca 7 Neu: GMC Acadia 8 INHALT Honda Civic Hybrid Wie gut ist Hondas neuer Hybrid wirklich geworden? 4 Naviondemand |Fehlende Infos be- \ sorgt sich die Navigation nun selber. 13 Wsr auf den neuen Mini wartet, darf sich freuen! Er hat nichts von seinem Kurventalent verloren. Erster Fahreindrücke auf Seite 6 www.automobifrevue.ch 3. August 2006 TU. 031 330 30 30 TEt. INSERATE 031 330 3013 CHF4.50/€3.~ AZA 3001 Bern 'führe/am ...