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... der Lage sein, diese erweiterten Abgaskontrollen vor nehmen zu können, da zunächst einerseits die Apparaturen und ander seits die Einstelldaten für rund 500 verschiedene Fahrzeugmodelle beschafft werden müssen. Von der jährlichen Abgaswartung betroffen sind ausschliesslich Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 1971 in Verkehr gekommen sind. Oldtimer und Sammelstücke bleiben somit weitgehend verschont Doch es gibt heute schon eine bedeutende Anzahl Liebhaberautos der Jahrgänge 1971 und jünger, die wohl mit Wechselnummern für den Verkehr eingelöst sind, aber von ihren Besitzern nur gerade bei «besonderen Gelegenheiten» gefahren werden. Während des Winter halbjahres bleiben die meisten dieser Wagen ohnehin irgendwo in einem Unterstand verstaut. Es ist daher kaum sehr zweckmässig, wenn diese so selten benutzten Lieb haberstücke eigens für die Abgaswartungin Ganggesetztwerden müssen. Natürlich dürfte es nichtsehr einfach sein, für sie eine Ausnahme regelung —erstens —umweltgerecht zu formulieren und — zweitens — gegenüberdenBehördendurchzusetzen. Doch ein Studium dieser Frage dürfte sich lohnen: Vielleicht findet der «Dachverband Schweizerischer Markenclubs Historischer Automobile» (DSMHA) eine Lösung. Vorschläge unserer Leserwerden wir gerne auch im «auto exklusiv» zur Diskussion stellen. Zurvorliegenden Ausgabe: Untervielem anderem präsentieren wir in diesem Heft Ferdinand ...