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... nur unzulänglich kennt. In die Verkehrsschulung muss aber schliesslich nicht nur der Radfahrer, sondern schlechthin jeder Strassenbenützer einbezogen werden, der Fussgänger nicht ausgenommen. Gerade ihm gilt es immer und immer wieder in Erinnerung zu rufen, dass die Fahrbahn in erster Linie den Fahrzeugen reserviert und dass er verpflichtet ist, die in den Städten geschaffenen Fussgängerstreifen zu benützen. Gelegentliche kurze Hinweise in der Presse, vielleicht in Versform, die besonders an Anstand und Takt appellieren, könnten dazu beitragen, die Fussgänger auf die Gefahren des Straßenverkehrs aufmerksam zu machen. In jeder Stadt gibt es Plätze und Strassen, die polizeilich leicht zu überwachen sind und wo fehlbare Passanten von kontrollierenden Polizeiorganen sofort zur Rechenschaft gezogen, eventuell gebüsst werden können. Aui jeden Fall Ist «s höchste Zeit, mit der Hebung der Verkehrssicherheit im ganzen Land ernst zu machen. Die Möglichkeiten hierzu sind verschieden und haben sich den lokalen Gegebenheiten anzupassen. Den kantonalen Polizeidirektionen, die sich in erster Linie mit den Verkehrsproblemen werden befassen müssen, eröffnet sich hier eine keineswegs leichte, dafür aber um so dankbarere Aufgabe, vorausgesetzt, dass sie mit Umsicht und Verständnis, vor allem aber konsequent in Angriff genommen wird. Die Verbände, wie ACS., TCS. und SRB., ha- ...