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... mehr Berufstätige aufdie schnellen Schuhe mit Rädchen. Inline-Skater sind Alltag geworden auf den Schweizer Strassen,Kinder auf dem Schul-, Erwachsene auf dem Arbeitsweg; laut der Beratungsstelle für Unfallverhü- tung (bfir) sind in der Schweiz bereits rund 800000mit den rädchenbewehrten Schuhen im Verkehr unterwegs. Doch eigentlich haben sie dort nichts verloren. Denn nach geltender Rechtslage (Art. 50 Verkehrsregelverordnung) sind Inline-Skates ein Spielund Sportgerät, das nur auf verkehrsarmenStrassen oder Trottoirs benutzt werden darf, sofern keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Noch im vergangenen Dezember hatte der Bundesrat ein Postulat aus dem Nationalrat abgelehnt, welches die Aufwertung im Strassenverkehrsgesetz (SVG) von den Inline-Skates in die Stellung eines Verkehrsmittels gefordert hatte. Als solches würden sie ja genutzt, und umweltfreundlich seiensie auch. stehen oben am Hügel. Dann lassen sie laufen. Bis mit den rädchenbewehrten Schuhen im Verkehr kehrsteilnehmer nicht zu gewährleisten, also sollten zu 100 km/h schnell rollen sie nach Ouchy hinunter, unterwegs. Doch eigentlich haben sie dort nichts die Skates weiterhin verboten bleiben. Was es nicht Kein Zukunftsszenario, nackte Realität. Und immer verloren. Denn nach geltender Rechtslage (Art. 50 geben darf, das gibt es eben einfach nicht,wieder passieren Unfälle, meist mit schweren ...