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... Tempo nebeneinander. Beide Tachometer haben während und nach dem Passieren der fraglichen Strecke keine Geschwindigkeit über 15 km angezeigt. Diese Aussagen, sowie die gleichlautende Behauptung des Angeklagten kann nicht widerlegt werden. Wenn nun der Angeklagte sich auf die Richtigkeit und Zuverlässigkeit seines Tachometers verlassen, und sogar zur Kontrolle seiner Geschwindigkeit und zur Vermeidung verbotenen Schnellfahrens die Eheleute W. als Begleiter beigezogen hat, so hat er die im Verkehr mit Kraftfahrzeugen erforderliche Sorgfalt im vorliegenden Fall nicht außer acht gelassen. Es kann ihn kein strafbares Verschulden treffen, wenn er trotzdem zu schnell gefahren ist. Ob die beiden Tachometer die tatsächliche Geschwindigkeit damals richtig anzeigten, hierfür kann mangels vorliegender Belastungsmomente dem Angeklagten ein Verschulden nicht nachgewiesen werden." Über letzteres Urteil hat Herr Rechtsanwalt Spengruber eine Abhandlung geschrieben, welche auch im „Motorfahrer" erschienen ist. 6. Urteil des Landgerichts Gotha vom 13. Mai 1922 A. Z, 2 C 599/21 (zur Verfügung gestellt von dem 1. Vorsitzenden des Gaues IIa, Thüringen, Herrn A. Pflüger, Erfurt, Moltkestr, 81): Das Urteil begründet hier die Freisprechung folgendermaßen: „Der Angeklagte soll am 10. August 1921, nachm, 6 Uhr, mit dem Kraftwagen T 1003 zu schnell durch ...