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... Rat und Auskunft erteilen, d) Errichtung von Gausektionen; e) Annäherung an verwandte Vereine; f) Veranstaltung von Ausfahrten, Staffettenfahrten, Wettbewerben usw.; g) Erleichterung des Grenzverkehrs. § 3. Mitglieder können werden unbescholtene Herren und Damen, welche das 17 Lebensjahr erreicht haben und die Ziele des Verbandes fördern helfen. Der S.M.V soll eine freie und keine gezwungene Vereinigung sein. Die Anmeldung zur Aufnahme hat bei einem Vorstandsmitgliede zu geschehen, und zwar schriftlich. (Anmeldungsformulare sind beim Sekretariat oder den Gauvorständen, erhältlich.) Mutationen werden im Bulletin des Vorstandes, welches an sämtliche Mitglieder gratis versandt wird, veröffentlicht. III. Mitgliedschaft. § 4. Als Passivmitglieder können Freunde und Gönner des Kraftfahrzeugsportes aufgenommen werden, die nicht im Besitze eines Fahrzeuges sind, gleichwohl aber bestrebt sind, die Interessen des S.M.V. fördern zu helfen. Zu Ehrenmitgliedern können Personen, die sich um den S. M. V oder der diesbezüglichen Sache verdient gemacht haben, auf Vorschlag des engeren Vorstandes von der Hauptversammlung ernannt werden. § 5. Der S. M. V. besteht aus Gauverbänden und Einzelmitgliedern. Es steht jedem Mitglied frei, einem Gau beizutreten oder für den Besuch derselben reserviert werden, damit die Beteiligung eine recht zahlreiche wird. Nähere Details werden ...