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... stellen. Im Hinblick auf den Ende Juni mit grosser Wahrscheinlichkeit Tatsache werdenden massiven Benzinpreisaufschlag ist die Aussicht we^ nig erfreulich, schon im Winter 1967/ 1968 bei der Eröffnung des Bernhardin-Strassentunnels am Portal den eidgenössischen Gebührenvogt anzutreffen. Wir haben in Nummer 12 der «AR» vom 15. März die Auffassung geäussert, dass die vorgesehene Erhöhung des zweckgebundenen Zollzuschlages um 5—8 Rappen sich durchaus vertreten lasse, wenn der Automobilist in den nächsten Jahren in zunehmendem Masse neue Nationalstrassenkilameter erhalte. Mit der Einführung der Gebührenpflicht an ganz bestimmten Stellen des Nationalstrassennetzes wird aber die Gegenleistung des Staates an. den Automobilisten eingeschränkt. Da den Tunneln — wenigstens im Winterhalbjahr — eine eigentliche Vernünftige Beschlüsse - was aber nun? Dass der TCS gegen die neue Finanzierungsregelung für den Nationalstrassenbau kein Referendum ergreift (vgl. unseren Bericht auf Seite 2), •wird weit herum mit Aufatmen begrüsst. Bessere Vorschläge haben bisher auch die Verbände nicht ausgearbeitet. Auch der Verzicht auf die offensichtlich nicht völlig durchdachte Initiative ist richtig. Soll unsere bereits genügend verschandelte Verfassung noch mit weiteren Prozentzahlen «verziert» werden? Dass aber auf die Dauer neue Regelungen für den Bau und den ...