Wichtig: Der Text wurde automatisch aus dem PDF extrahiert, weshalb Schreibfehler durchaus vorkommen können.
... stempeln die ungesandeten Ueberlandstrassen zu Konzentrationslinien für Verkehrsunfälle und -Hindernisse. Im besondern sind es die plötzlich einsetzenden Tauperioden, die unser Strassennetz mit einer zähen Eisschicht überziehen, auf der ein Automobilist wehrlos den Tücken der Natur ausgeliefert ist. Wenn dann ein solches Tauoder Regenwetter wiederum durch eine Kältewelle abgelöst wird, wie es unlängst in unserem Lande zu beobachten war, dann vermögen sich die vereisten Strassen oft wochenlang zu behaupten. Damit erwächst dem Staat, d.h. den Kantonen und Gemeinden als Eigentümer der öffentlichen Strassen die Pflicht, mit all' ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln dafür zu sorgen, dass die Verkehrsgefahren auf solchen Strassen auf ein Minimum reduziert werden. Der Automobilist hat ein Recht darauf, dass der Staat seine ihm abgenommenen. Gelder auch im Sinne ihres Verwendungszweckes entsprechend einsetzt und damit nicht andere Lö- cher in seinem Haushalt zu stopfen versucht. Demgegenüber wird man einwenden, und ^namentlich von Seiten der Automobilkonkurrenz und andern mit Schlagwörtern um sich werfenden Kreisen ist dies üblich, dass die Kantone ein Mehrfaches für den Strassenbau aufwenden, als ihnen aus den Belastungen des Motorfahrzeugverkehrs zufliessen. Einzelne Kantone mögen wohl in denjenigen Jahren, wo die Umstellung des ...