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... zeigt, steht mit dem Giebel zur Straße. Gerade aber die Giebel fassade verträgt das „Scheunentor“ nicht. Es handelt sich aber hier nicht nur um eine Frage der Baugestaltung. Wünsche und Möglichkeiten des Bauherrn wollen ebenso be rücksichtigt werden wie die Forderungen des Kraftfahrzeuges selbst. Grundsätzlich wird gegen die Unterbringung des Kraftwagens im Hauskörper nichts einzuwenden sein, wenn die üblichen Sicherheitsvorschriften beachtet wer den. (Erinnern wir uns daran, daß im nörd lichen Deutschland auch die Haustiere — säu berlich getrennt — mit dem Menschen unter einem Dach wohnen! Warum also nicht auch gleiches Recht für das wertvolle Haustier Auto des modernen Menschen?) Immerhin war trotz ästhetischer Mängel die konstruktive Lösung dieser Garage so beacht lich, daß sich eine weitere Entwicklung lohnen mußte. Denn das Bedeutsame des Entwurfes beruht darin, daß durch die Wahl unterschied licher Geschoßhöhen erhebliche Vorteile erzielt wurden: So liegt (vgl. die Skizze) das Wohngeschoß mit Flur B 80 cm über dem Fußboden des Windfangs A, mithin 90 cm über dem Fußboden der Garage. Vom Innenflur „B" setzt die zweiarmige Treppe zum Obergeschoß (Podest + 160 cm über „B“). Unter dem höherführenden Arm kann nun entweder die Kellertreppe ansetzen, oder aber es kann un ter dem Podest ein kleiner, von der Garage aus zugänglicher ...