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... 11. A 9 im Raum St. Maurice -12. A13 im Raum Sargans benerscheinung zu angenehm fürVater Staat DIE PRÜFUNG Um die Hinterziehung von Abgaben zu verhindern, wird geprüft, ob der inländische Lastwagenfahrer, der ein LSVA-Gerät installiert haben muss, den Anhänger deklariert hat oder nicht,denn das ist ein manueller Vorgang. (Zuvor allerdings muss die Anlage detektieren, ob es sich überhaupt um ein LSVA-pflichtiges Fahrzeug handelt oder nicht; Personenwagen werden alsonicht erfasst.) Und wenn der Chauffeur den Anhänger angegeben hat, stellt die Anlage am Belchen fest, ob er ihn vom Gesamtgewicht her richtig deklariert hat. INLÄNDER Ist das Fahrzeug LSVA-pflichtig, werden neben einem Übersichtsfoto sowohl ein Frontals auch ein Heckbild aufgenommen. Daraufhin werden die gelesenen Kontrollschilder mit jenen im LSVA-Gerät Tripon gespeicherten Kontrollschildern verglichen. Der Vergleich mit den Daten im Erfassungsgerät erfolgt viaBaken (Funkmast).' Stimmen die Daten überein, wird der ganze Datensatz gelöscht. Es sei denn, es treten Unstimmigkeiten auf. Dann werden diese vor der Löschung zuerst abgeklärt. spruch zu den Daten an der Grenze bei der Einreise besteht oder ob alles korrekt erfolgt ist. Bei den ausländischen Camionneuren wird der Datensatz aufbewahrt bis zu ihrer Ausfahrt an der Grenze. Dann werden auch diese Daten gelöscht. Während ...