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... oder bedauern; aufhalten lässt sie sich nicht. Umso mehr ist darauf zu dringen, dassalles nach rechtsstaatlich einwandfreien Grundsätzen abläuft. Denn anders als bei den elektronischen Kundenkarten, bei denen das Kundenverhalten praktisch lückenlos registriert und ausgewertet wird, hinterlässt derAutomobilist oder Lastwagenchauffeur nicht freiwillig eine Datenspur. Das bedeutet, dass die Behörden die verschiedenen Überwachungssysteme und Kontrollanlagen erst in Betrieb nehmen dürfen, nachdem sie sichergestellt haben, dass die Anlagen keine Mängel aufweisen und dass sienur die wirklich nötigen Daten erheben. Und das heisst weiter, dass sie die von den erwähnten Anlagen gesammelten, aber nicht mehr benötigten Daten innert nützlicher Frist vollständig löschen und nicht nach Gutdünken aufbewahren und beliebig für andere Zweckeweiterverwenden. KEIN ZWEITER SKANDAL In diesem Zusammenhang wartet auf den frisch designierten Datenschützer Hanspeter Thür ein gerüttelt Mass an Arbeit. Als ehemaliger «Fichengeschädigter» ist der frühere Präsident derGrünen indes geradezu prädestiniert, darauf zu achten, dass mit den Daten nicht mehr so sorglos umgegangen wird wie früher - die Erinnerung an den Fichenskandal ist noch sehr lebendig. Vor allem hat er sein Augenmerkdarauf zu richten, dass mit den erhobenen Daten kein Missbrauch getrieben wird. Schliesslich hängt die Akzeptanz ...