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... in den Köpfen einiger unserer Leser etwelche Befürchtungen entstehen lassen. Von mehreren Seiten gingen uns Anfragen zu, wie diese Meidung zu interpretieren, was deren Sinn sei. Unsere Erkundigungen haben ergeben, dass massgebeuden Ortsim A. C. S. die Meinungen über das komplexe Problem der Signalisierung der Strassen bei Nacht noch nicht gemacht sind. Tatsächlich sind in der Frage neue Gesichtspunkte aufgetaucht, wie die Verbindung der Signalisierung mit der Lichtreklame. Indessen versichert man uns des Bestimmtesten, dass der A. C. S. bei den kommenden Verhandlungen, die aui internationaler Basis geführt werden, in zwei Punkten unnachgiebig bleiben wird, nämlich: t. Signalisienmg und Reklame rinissen als zwei absolut getrennte Dinge behandelt werden. 2. Es sind alle Vorkehrungen zu treffen, um Verwechslungen vorzubeugen. Uebrigens verhehlt man sich keineswegs, dass jode Reklame auf den Dreieckstateln, sei sie nun hinten oder vorn angebracht, gegen das Konkordat verstösst. Soweit unsere Informationen, die wir aus sehr zuverlässiger Quelle erhalten haben, -die daher geeignet sein dürften, die Befürchtungen, welche man in unserem Leserkreise hegte, zu beschwichtigen. Sektion Öasel. Seit einiger Zeit ist der A.C.S. ,mit dem Ausbau seiner Rechtsauskunftsstellen beschäftigt. In den einzelnen Sektionen ist die Aufgabe zum Teil schon gelöst worden, und es ...