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... in erster Linie von der deutschen Motor rad-Industrie erhoben, die es als untragbar bezeichnet, daß der Besitzer einer 125 ccm-Maschine die gleiche Steuer zahlen muß wie der Besitzer eines 200er-Mororrades. Man strebt eine Berechnungs-Unterteilung nach je 25 ccm an, und es besteht berechtigte Aussicht, daß das Bundesfinanz ministerium diesem Wunsche noch vor einer allgemeinen Revision der Auto steuern Rechnung trägt. Eine andere Form der Besitzbesteuerung ist die Pauschalsteuer, die eine Unterscheidung nur nach Fahrzeugarten kennt und im Grunde nichts an deres ist, als die z. B. in d enUSA erhobenen Lizenzgebühren. Diese Pauschal steuer, die durch untersdiiedliehen Hubraum, unterschiedliches Gewicht oder PS-Leistung unberührt bleibt, wird neuerdings in England für Personenautomobile und in Finnland für Motorräder angewendet. Die Besteuerung auf Grund der Motorleistung, wie sie auch in Deutsch land bis 1927 üblich war, errechnet den Steuerbetrag nadr einer in den meisten Ländern verschiedenen Steuerformel nach den sogenannten Steuer- PS. (Daher früher auch bei uns die Bezeichnung 8/28er Ford oder 8/38er Mercedes.) Diese Steuerform ist heute noch in der Schweiz und Spanien für Personenwagen, in Italien für Personenwagen und Omnibusse üblich. Eine Besteuerung nach den effektiven, das heißt: Brems-PS wird nur in Deutschland bei Zugmaschinen angewendet. ...