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... bzw. Kenntlichmachüng der äussersten Strassenlinienführung erheben, da die weiss gestrichenen Randsteine, Bäume und anderen Merkmale an den Strassenrändern trotz Scheinwerferbeleuchtung durch die Motorfahrzeuge, insbesondere bei trübem, nebeligem und regnerischem Wetter, keineswegs ausreichen, um Unfälle der verschiedensten Art zu verhüten. Da von der allgemeinen Einführung einer «primären» (z. B. elektrischen) Strassenbeleuchtung aus obenerwähntem Grund keine Rede sein kann, dürfte nur eine « sekundäre » Beleuchtung der Strasse in Frage kommen, wobei zu berücksichtigen ist, dass immer nur dann eine Beleuchtung der Strasse bei Dunkelheit erforderlich scheint, wenn gerade ein Motorfahrzeug die Strasse befährt. Das Wesen der sekundären Strassen- J^eleuchtung sieht eine bei Dunkelheit weithin Sichtbare und strahlend aufleuchtende Kennzeichnung der seitlichen Begrenzung der Fahrbahn vor, nicht der Strassendecke und Fahrbahn selbst, die durch die Scheinwerfer ohnehin ständig beleuchtet werden, um die vielfachen Gefahrenmomente, die eine dunkle Fahrbahn in sich birgt, gänzlich auszuschalten* Die sekundäre Beleuchtung will die Reflexion der Scheinwerferstrahlen sowohl durch geeignete, lichtbrechende kleine Glaspyränriden und -prismen, sowie durch die spiegelnden Flächen von Körpern überhaupt, als auch die selbstleuchtende Wirkung von Leuchtfarbe und ...