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... uns nicht zurückkamen. Bitte geben Sie uns erneut recht genaue Adresse an. Stellv. Schriftltg. 11583) Fragekasten. Frage 50. Auf Anfrage über Benützung eines Kraftwagens ohne Gummibereifung bei der Inspektion des Militär-Luftund Kraftfahrwesens in München wurde der Bescheid gegeben, daß gegen die Benützung keine Erinnerung bestehe; das Staatsministerium verweigert jedoch die Genehmigung hierzu. Was ist dagegen zu machen? Meines Wissens ist das ganze Fuhrverbot doch nur einzig und allein wegen der Gummiersparnis erfolgt, während Betriebsstoff wegen genügend vorhandener Menge freigegeben wurde. R. W. [15761 Antwort 50a. Meiner Ansichtnachist der Auffassung des Kgl, Staatsministeriums, daß Kraftwagen auch „ohne" Gummibereifung nicht benützt werden dürfen, beizupflichten; denn laut Bundesratsbekanntmachung betreffend Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Wegen und Plätzen vom 25. Februar 1915 erloschen mit dem 14. März 1915 alle Zulassungen von Kraftfahrzeugen. Die Erneuerung einer erloschenen Zulassung erfolgt nur auf Antrag des Eigentümers durch die höhere Verwaltungsbehörde, sofern für den weiteren Verkehr des Fahrzeugs ein öffentliches Bedürfnis besteht. Wann dies der Fall ist, ist in der Bundesratsbekanntmachung erschöpfend geregelt. Demnach darf nämlich ein öffentliches Bedürfnis nur anerkannt ...