Wichtig: Der Text wurde automatisch aus dem PDF extrahiert, weshalb Schreibfehler durchaus vorkommen können.
... des durch Ehrenratsurteil aus dem A. D. A. C. ausgeschlossenen Heitchen-Charlottenburg; mit Genugtuung nahm die Versammlung davon Kenntnis, daß Herr Heitchen vom Schöffengericht Charlottenburg am 29. Juni 1915 zu 100 M. und am 28. Januar 1916 zu 300 M. Geldstrafe verurteilt wurde, bezw. im Nichtbeitreibungsfalle zu 30 Tagen Gefängnis, und daß wegen eines neu verbreiteten Schriftstückes wiederum ein Verfahren anhängig gemacht wurde. Der Rechenschaftsbericht, der 6900 M. Vermögen aufwies, von dem 5000 M. in Kriegsanleihe angelegt sind, wurde ohne Beanstandung zur Kenntnis genommen und der Vorschlag 1916 wurde genehmigt. Dem Kassierer wie dem ganzen Vorstande wurde Entlastung erteilt. Dann wurde unter Berücksichtigung einiger unbedeutender lokaler Abänderungen die Annahme der von der Satzungskommission des A. D. A. C. ausgearbeiteten und vom A. D. A. C.- Vorstand genehmigten Mustersatzungen als Satzung und Geschäftsordnung des Gaues beschlossen, mit dem Hinzufügen, daß eine erneute Besprechung 1917 auf die Tagesordnung gesetzt werden muß. Von der billigen Druckofferte der Hauptgeschäftsstelle wird Gebrauch gemacht. Einem aus der Mitte der Versammlung gebrachten Vorschlage, die fast sämtlich im Felde befindlichen Vorstandsmitglieder wieder zu wählen, wird in der Form entsprochen, daß jeder der Herren einzeln zur Wahl gestellt und durch Zuruf ...