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... sei — es fehlten die Rechtsgrundlagen. Ln der Stadt St. Gallen schreibt ein Parkplatzreglement aus demJahre 1979 den Hausbesitzern vor, wie viele private Parkplätzesie bei Neuund Umbauten oder bei Zweckänderungen erstellen müssen. Wo aus baulichen Gründen Privatparkplätzenicht möglich sind, muss eine Ersatzabgabe — bis zu 3500Franken pro Platz — geleistet werden. Im Zuge der Umweltdiskussionen wurde auch in St. Gallen seit Jahren gefordert, den Bauvon Privatparkplätzen zu stoppen. Es wurde dabei auf denZusammenhang zwischen Abstellmöglichkeiten und Verkehrsaufkommen sowie der Luftbelastung hingewiesen.1987 reichte die städtische SP dazu die Initiative «Aus Grauwird Grün» ein. Dieser Initiative stellte das Stadtparlament mit dem revidierten Parkplatzreglement einen Gegenvorschlag entgegen. Aus der bisherigen Pflicht zum Bau von Privatparkplätzen sollte eine Beschränkung werden. FDP, Gewerbekreise und Hauseigentümerverband bekämpftendie Neuerung schon im Parlament und sammelten — als sie gutgeheissen wurde — Referendumsunterschriften. Im September 1990 hiessen die Stimmberechtigten der Stadt St. Gallen die Beschränkungen mit 58 % Ja-Stimmen gut. Doch in Kraft gesetzt werden konnte sie nicht, weil Rekurse eingereicht wurden. Jetzt, nach dreieinhalb Jahren, hat die Kantonsregierung den Stimmberechtigten der Stadt mitgeteilt, ihr Ja sei aufgehoben. ...