Wichtig: Der Text wurde automatisch aus dem PDF extrahiert, weshalb Schreibfehler durchaus vorkommen können.
... abzuklären. Frage 2186. Automobilkonfrolla Menznau flu-2ern). Die Tempovorschrift für einen 3^-Tonnen- Lastwagen beträgt 15 km. Wenn der Polizist Sie verzeigte, weil der Chauffeur schneller als ein trabendes Pferd durch die Ortschaft Menznau gefahrensei, so hätten Sie auf eine einwandfreie Feststellung des gefahrenen Tempos dringen sollen. In den meisten Kantonen genügt die einfache Sinneswahrnehmung des Polizisten für Tempofeststellungen nicht,sondern der Richter verlangt dio Anwendung korrekter Methoden zur Bemessung des Tempos, alsoeine genau abgemessene Strecke und eine genau festgestellte Zeit. Wenn die Frist für einen Rekursnicht bereits verstrichen ist, sollten Sie gegen das Urteil rekurrieren, was sehr in Ihrem Interesse liegt,da sonst Ihrem ferneren Lastwagenverkehr weitere Bussen angehängt werden könnten. Die Ansicht deaAmtsgerichtspräsidenten von Willisau, dass die Strassen nicht für die Autos da seien und dass esjammerschade für die Strassen der Umgebung wäre, weil sie von dem modernen Verkehrsmittel ganz ruiniert würden, ist allerdings eigenartig. Heutzutage ist man doch im allgemeinen der Meinung, und dieAnsicht befestigt sich auch bei Amtspersonen, dass die Strassen für den Verkehr da sind. Die meistenindustriellen Betriebe können ja nur dann existieren, •wenn sie Verkehrsmittel und Strassen nach Massgabe der gesetzlichen Vorschriften ...