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... gegen diese SVG-Revision angekündigt. Streitpunkt in besagter SVG- Revision ist die Erhöhung der für Lastwagen und Autobusse zulässigen Höchstbreite von 2,3 m auf 2,5 m, wobei auf schmalen Bergund Nebenstrassen die Höchstbreite nach wie vor auf 2,3 m begrenzt bleiben soll. Die rührige rotgrüne Koalition opponiert gegen diese Neuerung mit einseitigen (Schein-) Argumenten, die dem Publikum durch folgendes Horrorszenarium glaubhaft gemacht werden sollen: Die Zulassung überbreiter Lastwagen sei verantwortungslos, da durch sie vor allem die schwächsten Verkehrsteilnehmer gefährdet würden; Radfahrer und Fussgänger und unter diesen vor allem alte Leute und Kinder würden von den «überbreiten Brummern» massenweise totgekarrt! In dieser Form ist dieses Polit- Süppchen jedoch unbekömmlich, denn allzuviel wurde bei der Zubereitung ausgekocht und extrahiert: Erstens wird verschwiegen (auch das ein beliebtes politisches Mittelchen zum Zweck!), dass schon lange sogenannt «überbreite» Lastwagen und Autobusse zum Verkehr zugelassen sind, nämlich auf allen Nationalstrassen, auf 80 % der Kantonsstrassen und in allen an diesen Strassen liegenden Gemeinden. Zweitens wird grosszügig übergangen, dass ausgerechnet der von den Rot-Grünen aus Umweltschutzgründen geforderte kombinierte Güterverkehr Schiene-Strasse auf 2,5 m breite Nutzfahrzeuge angewiesen ist, ...