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... zu Beginn jeden Jahres ein Verzeichnis der zur Zollrückerstattung berechtigten, geländegängigen Motorfahrzeuge heraus. Seit dem 1. Januar 1964 sind neue Weisungen über die technischen Anforderungen an geländegängige, armeetaugliche Motorfahrzeuge ausländischer Herkunft in Kraft getreten. Sie stützen sich auf die Verfü- gung des Eidgenössischen Militärdepartementes vom 15. Juni 1962 über die Zollrückerstattung für Geländefahrzeuge. Gegenüber den bisher gültigen Weisungen vom 30. Januar 1960 enthalten die neuen Bestimmungen die Anpassungen an das neue Strassenverkehrsgesetz und an die Fortschritte in der Fahrzeugtechnik. Anderseits wurden gewisse Erleichterungen gewährt in bezug auf Anhängevorrichtungen und Zubehör. Eine der wichtigsten Anforderungen besteht darin, dass für Fahrzeuge der Gewichtsklasse III (Gesamtgewicht 8000 kg und mehr) nur noch Dieseloder Vielstoffmotoren zugelassen sind. Diese Vorschrift entspricht dem heutigen Stand der Technik, denn in die schweren Nutzfahrzeuge wird der Benzinmotor aus wirtschaftlichen Gründen nur noch selten eingebaut. Für fehlende Leistungsangaben nach DIN-Norm wird eine Faustformel angewendet : Benzinmotoren 100 SAE-PS = 80 DIN-PS Dieselund Vielstoffmotoren 100 SAE-PS - 90 DIN-PS Ferner wirdangenommen' CUNA-PS — DIN-PS Diese Formeln werden verwendet bei der Feststellung der notwendigen ...