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... Ein solcher Gebraucht wagenkäufer, der der Meinung war, er habe für sein Fahrzeug viel zu viel bezahlt, wollte den Kaufvertrag wegen „Wuchers" für nichtig erklären lassen. Das Oberlandesgericht Köln, das sich mit dem Fall zu befassen hatte, wies die Klage jedoch ab (9 U 91/56). Voraussetzung für eine derartige Anfechtung wegen „Wuchers" sei nämlich, daß „objektiv" ein Mißverhältnis zwischen Ware und Preis vorhanden sei, das heißt also, daß der Käufer tatsächlich zu viel für sein Fahrzeug bezahlt habe. Weiter setze aber der „Wucher" voraus, daß „die Notlage, die Unerfahrenheit oder der Leicht sinn" des Geschädigten ausgebeutet worden seien. Der Gebrauchtwagenkäüfer meinte, er sei als normaler Kraftfahrer nicht in der Lage gewesen, die Fahreigenschaften und den Wert des gebrauchten Wagens richtig einzuschätzen. Diese Argumentation wurde jedoch vom Oberlandesgericht Köln grundsätzlich abgelehnt. „Unerfahrenheit ist eine Eigenschaft, die auf Mangel an Lebenserfahrung und Sachkenntnis beruht." Sachkenntnis sei aber nicht gleichzusetzen mit der Kenntnis, die ein Sach verständiger habe. Allein die Tatsache, daß der Gebrauchtwagenkäufer bereits früher einen Wagen gefahren habe und deswegen in der Lage ge wesen wäre, die Fahreigenschaften des gebrauchten Wagens festzustellen, reiche aus, um ihm die für eine ...