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... Kontrollen auf den Landstrassen hinsichtlich der technischen Ausrüstung der Fahrzeuge beginnen. Unter genauer Beachtung der eidgenössischen Vorschriften wird jede nicht vorschriftsgemässe Ausrüstung streng mit Busse gdahndet. Eine Verwarnung erfolgt nicht mehr, indem die Karenzzeit, die Ende 1933 abläuft, genügend! Gelegenheit bot, die nötige Anpassung vorzunehmen. Es kann daher nicht dringend genug allen Motorfahrzeuigbesitzern angeraten "werden, die nötigem Äenderunjjsarbeiten unverzüglich vornehmen zu lassen, wenn man nicht unliebsame Bussen, gegen die jede Einrede aussichtslos sein wird, mit in den Kauf nehmen will. Es ist wohl anzunehmen, dass die Stadtpolizei in Zürich und Winterthur aufanaloge Weise vorgehen wird. v Neuregelung der Autotaxen im Kanton Wallis. In einer am 10. Oktober stattgefundenen Sitzung hat der Staatsrat des Kantons Wallis ein neues Gesetz genehmigt, welches die Taxen und die Einnahmen aus dem Motorfahrzeugund Veloverkehr neu regelt. Die verschiedenen, dem neuen Gesetz zugrunde liegenden Artikel sind vom Chef des Justizund Polizeidepartements ausgearbeitet und erläutert Worden. Sie enthalten verschiedene Neuregelungen, welche in den1 interessierten Kreisen sicherlich einer guten Aufnahme begegnen werden. Es sind vor allem die Art. 12 und 13 des erwähnten Gesetzes, in welchen die Neuerungen umschrieben ...