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... dann auf einem Beton-Wasserbehälter hängen. Fahrer und Beifahrer haben am nächsten Tag leichte Genickschmerzen — sonst nichts! Ein Wunder, könnte man sagen. Ich weiß es aber besser: Autoflug - Zweipunkt - Gurte, allerdings so fest geschnallt, daß zwischen Körper und Gurt keine Hand mehr geht. Können Sie sich vorstellen, daß ich selbst bei einer Fahrstrecke von 100 m den Sicherheitsgurt anlege, weil ich mich sonst nicht mehr wohl fühle? Hans U. Jordan, München 19 Bei einem Unfall wäre ich schwer verletzt worden, hätte ich nicht meinen ADAC-3- Punkt-Gurt angelegt gehabt. Der Gurt hatte leider wegen meiner dicken Jacke etwas Spielraum, so daß ich mit den Knien an Handbremse und Zündschlüssel meines Ford 15 M TS-Coupes geriet. Eine angebrochene linke Kniescheibe war die Folge. Wenn bei diesem Wagentyp die Innere Sicherheit besser wäre, hätte mir der Unfall trotz Totalschaden überhaupt nichts gemacht. Fritz Steinhäusser, Stuttgart- Sillenbuch » ... muß auf sein Aussageverweigerungsrecht hingewiesen werden!« Auf eine Belehrung über die Rechte des Betroffenen darf nicht, wie in dem Artikel über das neue Ordnungswidrigkeitengesetz (Heft 1/69) geschrieben war, verzichtet werden. Der Betroffene muß vielmehr auf sein Aussageverweigerungsrecht hingewiesen werden. Volker Zintel, Polizeimeister, Darmstadt »Motorwelt«-Leser ...