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... gesagt werden könne, ob der Club wirklich dort absteigen werde, so daß eine Haftung jedenfalls nicht übernommen werden könne. Welche Schwierigkeiten aus einer nicht bestimmt genug gehaltenen Bestellung erwachsen können, ergibt folgender Vorgang: Der Motofradclüb Berlin hatte durch seinen Vorsitzenden an einen Hotelbesitzer in Stargard zu Pfingsten 1921 folgende Anfrage gerichtet: Bestellungen für Quartier usw. „Der Club beabsichtigt, zu Pfingsten eine Fahrt über Stettin mit dem Endziel Stargard zu veranstalten, und wollen wir anfragen, ob wir dort bei Ihnen Nachtquartier usw, erhalten können. Wir werden nachmittags dort eintreffen. Ihrer Antwort sehen wir entgegen." Der Hotelbesitzer hat darauf sofort geantwortet, daß er für den Auftragenden und seine Begleiter für Pfingsten Nachtquartier reservieren wird. Für gute Küche sei Sorge getragen und für Unterstellung der Motorräder Gelegenheit vorhanden. Am selben Tage richtete der Hotelbesitzer noch ein zweites Schreiben an den Vorsitzenden des Clubs, in welchem er noch mitteilt, daß es gut sein würde, wenn er bis zum nächsten Sonntag die ungefähre Bettenzahl wüßte. * Tatsächlich ist der Club dann zwar durch Stargard gekommen, jedoch in einem andern Hotel abgestiegen. Der Hotelbesitzer hat gegen den Vorsitzenden des Clubs darauf die Klage auf Schadenersatz erhoben. Diese ist jedoch vom ...