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... km/h zulassen. Mit längeren Abschleppseilen besteht innerorts das Risiko, bei engen Kurven «übers Eck» die Fussgänger vom Trottoir zu wischen oder Fahrzeuge zu beschä- digen. den Fahrzeugen angebracht werden. Sie müssen möglichst in Fahrtrichtung stehen, damit dashintere Fahrzeug durch Bremsmanöver des Zugfahrzeugs ebenfalls gebremst wird und die Stange nicht ausknickt. Auch sollten die Haken auf die Abschleppöse einstellbar sein, um möglichst wenig Spiel zu lassen. Und das gezogene Fahrzeugdarf keinesfalls schwerer als das Zugfahrzeug sein, weil es sonst letzteres bei einer Bremsung wegschiebt. Das (erlaubte) Abschleppen von Motorrädern erachten die Versicherer übrigens als sehr problematisch. Und: Üben Sie Abschleppen ruhig mal! sy Artikel 72 Abs.5 der Verkehrsregelverordnung (VRV) lautet wie folgt: Schleppstangen dürfen höchstens 5 m, Schleppseile höchstens 8 m lang sein. Das Seil ist in der Mitte auffällig zu kennzeichnen. Ketten dürfen nicht verwendet werden, bei Motorrädern auch keinemetallischen Seile. IN KREDITKARTENFORMAT EU-kompatibel: Führerausweis ab Jahr 2000 Der neue, rosafarbene und EU- kompatible Führerausweis wird in Kreditkartenformat ausgestellt. Die Fahrzeugkategorien werden an die EU-Kategorien angeglichen. Der Wohnort wirdnicht mehr auf dem Ausweis verzeichnet sein. Die Änderungen bei den Fahrzeugkategorien sind nicht gross. ...