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... schon einem unzurechnungsfähigen Verkehrsteilnehmer begegnen? Nicht nur notorische Säufer sind gemeint, sondern solche, die eine Stange zu viel intus haben. Sie werden - neben der Geldbusse - mit erheblichen Konsequenzen konfrontiert. Vor allem dann, wenn das Billett eingezogen wird. Nicht wenige sind schlicht darauf angewiesen. Ab 1. Januar 2007 müssen sie ihre Leichtsinnigkeit mit Strafen (gelten ab 0,5 bis 0,79Promille] und eventuell mit Ad - ministrativmassnahmen (Verwarnung, Führerausweisentzug) «bezahlen». Bei 0,8 Promille und mehr handelt es sich um ein Vergehen, das mit bis zu drei Jahren Gefängnis geahndetwerden kann. Vorsicht auch für Jugendliche: Schon beim ersten Entzug der Fahrerlaubnis verlängertsich die Probezeit um ein Jahr. Auch in Deutschland durchlaufen berauscht ertappte Fahrer eine zeitaufwendige Prozedur, bevor sie ihren «läppen»zurück bekommen, falls sie ihn nicht - wie auch in der Schweiz - komplett neu machen müssen. Als gefürchtete Hürde giltbei unseren Nachbarn die MPU (medizinisch psychologische Untersuchung), die weitere Kosten verursacht und bei der die charakterliche Eignung zum Führen eines Pws getestetwird. In der Schweiz heisst sie verkehrsmedizinische Untersuchung: Die Durchfallquotemit anschliessendem «Sicherungsentzug» des Billetts liegtbei rund 70 %. Um den anstehenden Entzug zu verkürzen, bietet dieBfU ...