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... Fahr zeuge gelten sollen. Autos, die schon meh- MARKUS CHALILOW/ATVSL Seit dem 1. Juni 2006 hat die Vereinigung der Strassenverkehrsämter (www.asa.ch) ein neues Merkblatt in Kraft gesetzt, welches den Verkehrsexperten auf den Strassenverkehrsämtern helfen soll, die aerodynamischen Anbauteile von Fahrzeugen beurteilen zukönnen. Die Kommission Technik hat zusammen mit dem Bundesamt für Strassen (Astra) und dem Dynamic Test Center eine Arbeitsgruppe gebildet, welche das neue Merkblatt mit angefügter Checklisteverfasst hat Ziel des in allen Kantonen gültigen Papiers ist es, eine ein- «Gefährliche» Anbauteile Aufbauend auf der Richtlinie 2a, welche das Abändem und Umbauen von Fahrzeugen regelt, sowie einer bestehenden Ausbildungsbroschüre (Gefährliche Anbauteile) erarbeiteten die Spezialisten zwei Anhänge. Der eine regelt in Form einesAblaufszenarios auf fünf Seiten Am besten mit Gutachten Wer sein Fahrzeug mittels Anbauteilen verändert, tut gutdaran, nur Teile zu verbauen, die über ein Gutachten verfü- gen. Gültig sind ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis), DTC- Gutachten oder ein ECE/EG- Teilegutachten. Wenn diese Pa- Der Kampf hat sich gelohnt Der Tuningverband ATVSL hat sich erfolgreich gegen einen Vorstoss ausden Reihen der Strassenverkehrsämter gewehrt. Die neue Regelung bei den Aerodynamikteilen wird nicht rückwirkend in Kraft ...