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... weil ihr Fahrzeug Staub aufwirbelt — was leider überall geschieht, wo die Straße nicht staubfrei ist —, zählt, wenn auch nicht gerade zur Klasse der Denunzianten, so doch zu jener Art von Angebern, die mit Vorsicht zu genießen ist. Die Unverantwortlichkeit der Angeber ist ein ungesunder Zustand, der Cholerikern, Hypochondern, Neurasthenikern, böswilligen und zum Beschwerdeführen geneigten Persönlichkeiten ermöglicht, die Nebenftnenschen beliebig zu schädigen, sich aber zu drücken, wenn es gilt, für die Folgen einer unhaltbaren Anzeige einzustehen. Würde jeder Anzeiger haftbar sein für die Kosten, die er dem Staat und dem bedachtlos Angezeigten verursacht hat, würde mancher sich besinnen, bevor er zur Schutzmannschaft läuft. Ein Fall, der geradezu typisch das Entstehen einer hinfälligen Anzeige und das Verhalten des Anschuldigers beleuchtet, hat sich in jüngster Zeit in München abgespielt. Er ist besonders wert, behandelt zu werden, weil hier der zu Unrecht Beschuldigte gegen den Anzeiger vorging, wohl wissend, zwar gegen ihn keine rechtliche Handhabe zu besitzen!, jedoch von der Absicht geleitet, einmal urbi et orbi zu zeigen, wie sich der Angeber zu verhalten pflegt, wenn ihm ein Geschädigter auf die Hühneraugen tritt. Der Münchener Fall ist um so mehr geeignet, Interesse zu erwecken, als es sich hier um einen Anzeiger handelt, der den ...