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... enge Grenzen. Aus den erwähnten Gründen gewährt zurzeit noch kein Autohersteller eine Rostschutzgarantie von 5 oder 6 Jahren ohne jegliche Nachkontrolle oder Nachbehandlung. Die Notwendigkeit dieser nachträglichen Rostschutzbehandlungen wird auch durch zahlreiche Untersuchungen erhärtet, bei denen erhebliche Mängel beim Basisrostschutz technisch einwandfrei nachgewiesen werden konnten. So gibt es auch heute noch Personenwagenkarosserien, deren Blechhohlräume nur einen Schutzfilm von etwa 10 bis 20 % aufweisen. Oft ist nur die Grundierung vorhanden, die nach längstens 1 bis 2 Jahren durch die Einwirkungen der Kondensatbildung oder im unteren Fahrzeugbereich durch eingedrungenes Salzwasser zerstört wird. Wenn dann die blanken Bleche korrodieren, geht es in der Regel nicht mehr allzulange, bis die ersten Rostblasen auf der Lackoberfläche sichtbar werden. Dem Autokäufer bleibt in der Regel keine andere Wahl, als bezüglich Rostschutz auf die Aussagen des Herstellerwerkes, des Importeurs oder des Autoverkäufers abzustellen. Als Laie ist er nicht in der Lage, Umfang und Qualität des mitgelieferten Rostschutzes seines Neuwagens zu beurteilen. Die Ernüchterung kommt in der Regel mit den ersten Rostschäden. Welche Vorbeugungsmassnahmen gibt es nun auf diesem Gebiet? Fast absolute Sicherheit bietet immer eine komplette Rostschutz-Nachbehandlung ...