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... war hingegen das Eidgenössische Justizund Polizeidepartement (EJPD)zuständig. Künftig geht also auch aufAutobahnen die Initiative von den Kantonen aus. Sie benö- tigen dazu lediglich die Bewilligung des EJPD. Dieses prüft aber nur, ob die Verfü- gung des Kantons formell in Ordnung geht und ob ein Gutachten vorliegt, aus dem die Notwendigkeit und die Zweckmässigkeit der angeordneten Geschwindigkeitsreduktion hervorgehen. Treffen beide Erfordernisse zu, wird das EJPD seine Zustimmung wohl nicht verweigernkönnen. Eingebracht hat der Bundesrat diese brisante Vorlage unter dem langen, aber völlig unverfänglich klingenden Titel «Botschaft über ein zweites Paket von Massnahmen zur Neuverteilung zwischen Bund und Kantonen». Eine Mogelpackung par excellence. Gemerkt hat es von den Nationalund Ständeräten fast kein einziger. Das zeigenzum einen die Ergebnisse der Abstimmungen in denbeiden Kammern, die mit 129:2 und 39:0 zugunsten dieser Änderung ausgingen. Zum andern ist das den Reaktionen der von der «AR» angefragten Parlamentarierzu entnehmen, welche aus allen Wolken fielen, nachdem sie auf die Folgen dieser SVG-Änderung aufmerksamgemacht worden waren. Kantone wie Uri, Aargau,Bern, die beiden Basel, Luzern, St. Gallen und Zürichbrauchen also in Zukunft nicht mehr einen Antrag zustellen und als Bittsteller nach Bern zu wallfahren, wenn sie von der ...