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... des Kennzeichens oder Vernichtung der Dienststempel: Kraftwagen 30 M. Krafträder 15 ,. Prüfung der Kraftfahrzeuge: Kraftwagen ......... 9 ., Krafträder 3 ., Oldenburg:10) Zulassungsbescheinigungen für Kraftwagen 40 M. Krafträder 30 .. Führerschein für Kraftwagen, falls Besitzer ... 50 „ falls Nichtbesitzer 30 .. (Die Gebühren für Kraftwagen werden für alle Wagenklassen erhoben.) Krafträder 30 „ Internationale Fahrausweise .... 3 .. Stempelgebühren gelangen nicht zur Hebung. Sachsen:11) 1. Erteilung einer Typenbescheinigung Zulassung oder erneute Zulassung von Kraftfahrzeugen einschließl. Zuteilung des Kennzeichens und der Zulassungsbescheinigungen Zulassungsbescheinigung eines vor dem 1. April 1910 zugelassenen Kraftfahrzeuges Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Einziehung der Zulassungsbescheinigung, des polizeii. Kennzeichens oder Vernichtung der Dienststempel .... 50—500 M. 10—150 5—20 1—5 3—30 Prüfung von Kraftfahrzeugen: vor der Inbetriebnahme, einschließl. Abstempelung des Kennzeichens nach der Inbetriebnahme . . Abstempelung eines erneuerten polizeilichen Kennzeichens . Führerscheine: an Personen, die beim Inkrafttreten der Verordnung ein mit amtlichem Vermerk versehenes Führerzeugnis besessen haben {§ 40, Anl. B Ziff. VII d. V.-O.) bei der Ortspolizeibehörde oder ...