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... läge. In diesem Zusammenhang machen wir darauf aufmerksam, dass die gleiche Regelung auch für Art. 47 der Vollziehungsverordnung (VV) — Abbiegen nach links —gelten muss. Dieser. Artikel wird in Art. 70, Abs. 4, VV für Fahrräder, in Art. 72 VV für Fahrzeuge mit Tierbespannung, Handkarren und Zugwagen und in Art. 73 VV für Reiter und 'Viehherden entsprechend anwendbar erklärt. 2. Was die Geschwlndfgkeitsvorschriften in Verbindung mit dem Vortrittsrecht anbelangt, so gestatten wir uns, ohne der richterlichen Beurteilung im einzelnen Fall vorgreifen zu wollen, auf folgendes hinzuweisen : Der auf der Hauptstrasse mit Vortrittsrecht verkehrende Motorfahrzeugführer hat den Vortritt vor dem aus der Nebenstrasse kommenden Führer. Dies ist aber nicht so zu verstehen, dass nun der Führer auf der Hauptstrasse fahren darf, ohne Rücksicht zu nehmen auf den aus der Nebenstrasse kommenden Verkehr. Auch für ihn gilt die in Art. 25, Abs. 1, MFG aufgestellte Regel, wonach der Führer sein Fahrzeug ständig beherrschen und die Geschwindigkeit den gegebenen Strasseriund Verkehrsverhältnissen anpassen muss. Wohl wird sich der aus der Nebenstrasse einmündende Führer, der entgegen der gesetzlichen Vorschrift seine Geschwindigkeit nicht den Verhältnissen entsprechend mässigt oder gegebenenfalls nicht anhält, um dem auf der Hauptstrasse verkehrenden ...