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... Nö- tigung mit 5 Punkten genauso scharf bewertet wird wie fahrlässige Tötung. Go: Darin liegt tatsächlich eine gewisse Unlogik. Während man bei der Nötigung das Verwerfliche der Tat bepunktet, werden bei der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung die Folgen des falschen Verhaltens bewertet. Ob jemand zum Autofahren geeignet ist, hängt aber nicht von diesen — mehr oder weniger zufälligen — Folgen ab. MW: Nehmen wir einmal an, es wurde jemand getötet, weil ein Autofahrer zu schnell fuhr. Werden dann die Punkte addiert: 7 + 5 = 12? Go: Nein, dann zählt nur der Tatbestand mit der höheren Punktzahl. Folgen aber mehrere Delikte hintereinander, dann werden allerdings die Punkte zusammengezählt. Beispiel: Ein Autofahrer fährt innerorts mit 91 km/h und überholt dann noch im Uberholverbot. Gibt zusammen 8 Punkte. MW: Was geschieht eigentlich nach dem 1. Mai mit dem alten Flensburger Sündenregister? Kann man das vergessen? Go: O nein, die Flensburger Punktewächter übertragen die alten, noch nicht löschreifen Eintragungen exakt ins neue System. MW: Wann werden die Punkte in Flensburg eigentlich getilgt? Go: Da hat man sich ein System ausgedacht, das es in sich hat: Punkte aufgrund eines Bußgeldbescheides werden zwar nach 2 Jahren wieder gelöscht. Aber nur dann, wenn in der Zwischenzeit keine neuen hinzukamen. Wenn z. B. ein ...