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... nicht nur die Methode zur Überwindung des bisherigen sektoriellen Denkens und Han- * Vortrag gehalten anlasslich der tröffnung einer Sonderausstellung «Was bringt uns die Gesumiverkehrskonzeplion?» mit Erläuterungen der verkehrspolitischen Empfehlungen im Verkehrshaus der Schweiz in Luzern (lü. bis 28. Mai 19X0). Seit dem I. Januar 1980 müssen nicht nur die Mofa-Fahrer eine Prü- fung ablegen, sondern auch die Benutzer von Elektro-Rollstühlen, Personen also, die sich auf eigenen Beinen und aus eigener Kraft nicht fortbewegen können. Damit nicht genug: Diese Elektro-Rollstühle müssen auch noch amtlich vorgeführt und abgenommen werden, obgleich diese Fahrzeuge in der Regel nicht im Fahrzeugverkehr zirkulieren, sondern auf Trottoirs und Fussgängerwegen. Diese neuen Vorschriften werden von den Invaliden und ihren Organisationen als Schikane empfunden. Zu recht, wie uns scheint. Diese «Fahrzeuge» haben mit den übrigen motorisierten Vehikeln nun wirklich nichts gemein. Wohl werden auch sie von einem «Motor» angetrieben, aber sie erreichen unter keinen Umständen vergleichbare Fahrleistungen wie die kleinen «heissen Stühle». Das Gesetz selber kennt diese Tatsache und gestattet denn auch das Befahren von Trotloirs und Fusswegen mit Rollstühlen, erkennt den Invaliden-Fahrzeugen somit den Status von «Fussgängern» zu, sofern sie das Schrittempo nicht ...