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... Ausstehend sind demnach noch die Verordnung über die Regelung der Arbeitszeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und die Verordnung über die Versicherung der ausländischen Fahrzeuge. Die in Art. 17 des Automobilgesetzes verankerte Regelung über Arbeitsund Präsenzzeit der berufsmässigen Fahrzeugführer bedarf gründlicher und sorgfältiger Vorstudien. Diese werden wohl dadurch eingeleitet, dass man die an der Frage nächstinteressierten Kreise zur Beantwortung eines Fragebogens veranlasst. Auf Qrund der eingegangenen Antworten wird das Departement einen Vorentwurf ausarbeiten können, den dann eine Expertenkommission, in welcher Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichmassig vertreten sind, durchberaten würde. Das Ergebnis der Expertenkonferenz würde den mit der Ausarbeitung des Gesetzes betrauten Abteilungen im Bundeshaus das Material zur Redaktion des definitiven Entwurfes liefern. Dieser wäre dann noch durch den Bundesrat zu prüfen und eventuell abzuändern. Das Automobilgesetz sieht vor, dass der diesbezügliche Bundesratsbeschluss der Genehmigung der Bundesversammlung unterliege. Der bundesrätliche Entwurf ginge also zur endgültigen Genehmigung an die eidgenössichen Räte weiter. Aber auch dort hätte das Projekt einen ziemlich langwierigen Weg zurückzulegen, indem sich einmal die Kommissionen damit befassen, dann die Debatte der Räte sich ...