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... Geräusch dämpfung, brettharte Fahr werke und die manchmal an Rennmotoren erinnernde Aus legung der Leistungscharak teristik. Wegen des überaus hohen Geräuschpegels ist es darum auch seit einigen Jah ren Brauch und Notwendig keit, daß sich Fahrer und Bei fahrer bei Sonderprüfungen mittels elektrischer Gegen sprechanlage verständigen. Am Rande der Legalität Hieraus ergibt sich primär eine unangenehme Konsequenz: Wer heute als Privatfahrer ernsthaft im Rallyegeschehen mitmischen will, braucht dazu ebenso einen ausschließlich den Wettbewerben vorbehal tenen Wagen, wie im Renn sport. Das Rallyeauto als Zweitwagen ist zwar keine be grüßenswerte, aber immer noch tragbare Erscheinung, die lediglich Geld kostet. We sentlich schwerwiegender sind die übrigen Folgen, die sich aus der derzeitigen extremen Entwicklung im Rallyesport er geben. Wie eingangs schon erwähnt, hat jedes europäi sche Land bestimmte Zulas sungsvorschriften für Automo bile erlassen, die oft in kras sem Gegensatz zu den bei Rallyeautos üblichen Modifi kationen stehen. Ohne ins De tail zu gehen, ist es nicht über trieben zu behaupten, daß sich mindestens 90 Prozent der am Quai d’Albert in Monaco ein getroffenen Rallyeautos jen seits jeglicher behördlicher Bestimmungen befunden ha ben. Man könnte nun den schönen Spruch vom fehlen den Kläger und Richter zitie ren, ...