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... lage oder, wenn dies nicht möglich ist, zur Leistung einer Ersatzabgabe verpflichtet. Der damit zu äufnende Fonds hat ausschliesslich der Schaffung von Parkraum durch das Gemeinwesen zu dienen. Es können aber auch Beiträge an Parkierungsanlagen geleistet werden, wenn es sich um solche handelt, die sonst von der Gemeinde hätten erstellt werden müssen. Somit sind nicht nur die Grundeigentümer verpflichtet, Parkplätze zu erstellen. Auch das Gemeinwesen ist dazu verpflichtet, wenn Ersatzabgaben erhoben werden. Als Grundlage für die Verwendung der Fondsmittel ist eine neue Parkraumplanung durchzuführen. Sie hat die Standorte der zu erstellenden öffentlichen und privaten Gemeinschafts-Parkierungsanlagen aufzuzeigen. Die Parkraumplanung dient zudem dem Ziel der städtischen Verkehrspolitik, den Autoverkehr in Gebieten mit überdurchschnittlicher Erschliessung durch öffentliche Verkehrsmittel zu reduzieren. Es betrifft dies vor allem die City, die Zentren Oerlikon und Altstetten und die citynahen Gebiete. In diesen Gebieten hätte die volle Erfüllung der Parkplatzpflicht eine unerwünschte Steigerung des Individualverkehrs und damit vermehrte Störungen des öffentlichen Verkehrs zur Folge. Zudem könnte die Herrichtung aller Parkplätze vielfach ohnehin nicht durchgesetzt werden, weil die meist kleinen Baugrundstücke in diesen Zonen die Anlegung von ...