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... Glauner, Stuttgart Im Sommer 1973 schloß ich bei meiner Versicherungs gesellschaft für meinen BMW 1600 einen Vollkaskoschutz für die Dauer von zwei Mo naten ab. Ich tat dies telefo nisch, und die Gesellschaft versicherte mir — obwohl ich auf einer schriftlichen Bestä tigung bestand -, der Voll kaskoschutz ginge in Ord nung. Viereinhalb Wochen später verursachte ich schuldhaft einen Unfall, wo bei mein Auto Totalschaden erlitt. Als ich den Unfall dar aufhin der Versicherung mel dete, um meine Rechte gel tend zu machen, wurde mir gesagt, daß mein Vollkasko schutz bereits abgelaufen sei, denn ich hätte diese Zu satzversicherung doch nur für vier Wochen abgeschlos sen. Ich ließ jedoch nicht locker und schilderte den Vorfall dem Geschäftsstel lenleiter. Dieser meinte, daß der Mitarbeiter, der meinen Auftrag entgegennahm, ein zuverlässiger Mann sei, ich könne mich zwar an ober ster Stelle beschweren, aber eine Aussicht auf Erfolg wä re nicht gegeben. Auf einen Prozeß wollte ich es nicht ankommen lassen, und so bezahlte ich den Schaden aus eigener Tasche. Deshalb kann ich jedem Versichelangen Sie in solchen Fällen eine schriftliche Bestätigung! Es ist also immer dasselbe Lied: Wenn es ans Bezahlen geht, weigern sich die Kon zerne, wo es nur möglich ist. Joachim Urlinger, Homburg Aus vier recht fragwürdigen Einzelfällen (im ersten ...