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... über die erwünschten Konsequenzen des Gurtentragens bei Brandausbruch oder Sturz ins Wasser. Wer nach einem Zusammenstoss dank Gurten noch bei Bewusstsein ist, hat in der Regel etwa eine Minute zur Verfügung, um das Fahrzeug aus eigener Kraft zu verlassen. Bewusstlose und/oder Schwerverletzte verbrennen dagegen jämmerlich. Ein Sturz ins Wasser ist ungefähr gleich hart wie ein solcher auf Stein. Sind Lenker und Mitfahrer in der Folge nicht mehr bei Sinnen, ertrinken sie mit grösster Wahrscheinlichkeit. Wer jedoch den Sturz dank Gurten einigermassen heil überstanden hat, kann das Fahrzeug noch während ungefähr drei Minuten verlassen und sich schwimmend retten. H. P. in M. strapaziert überdies den so sehr abgegriffenen «Gesslerhut». Hiezu Bundesrat Hans Hürlimann an der Feier zur Ernennung des lOOOsten Sicherheitsdelegierten: «Persönliche Freiheit ist nie schrankenlos. Sie kann im öffentlichen Interesse auf genügender gesetzlicher Grundlage und unter Wahrung der Verhältnismässigkeit beschränkt werden. Ausgangspunkt einer einschränkenden Regelung ist das schützenswerte öffentliche Interesse. Die Ausübung der Rechte des Bürgers hat dort Grenzen, wo die Gemeinschaft beeinträchtigt wird und Schaden leidet.» Dieser besteht darin, dass die verbreitete Gurtenabstinenz (vielerorts noch höchstens 20 Prozent Benutzer, also totales Scheitern der ...