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... Zwei-Minuten-Abstand gellende Schreie auslöst: mea culpa! Er finder vor die Front!" s A propos Lichtsignale. Der Fuhrunternehmer Robert Armbruster aus Freiburg im Breisgau fuhr am 30. 10. 51 mit seinem Lastzug auf der Strecke Karlsruhe—Freiburg, die er „wie seine Hosentasche“ kennt, da er sie jahrelang kurs mäßig befahren hatte. In Lahr trank er zusam men mit seinem Beifahrer eine Tasse Kaffee, abends gegen 20 Uhr, um gleich darauf weiter zufahren. Kurz hinter Lahr kreuzt eine durch die übliche Blinklichtanlage „gesicherte“ Bahn strecke die Straße. Der Lastzug fuhr mit etwa 32 km/st an den Bahnübergang heran, dessen Blinklichtanlage weißes Licht zeigte. Zehn Meter vor dem Geleise sah der Fuhrunternehmer plötz lich eine Lokomotive, deren Lampen nicht zu ei kennen gewesen waren, weil das Bahngelände bis an die Straße heran von einer Reihe dichter Tannenbäume gesäumt ist. Der Fuhrunterneh mer stieg in die Bremsen, — trotzdem erfaßte die Lokomotive den Lastwagen vorne am Küh ler und schob ihn in den Graben. Schaden: rund 6000.— DM. In dem nun folgenden Gerichts verfahren wurde der Transportunternehmer Armbruster vom Amtsgericht Lahr zu einer Geldstrafe zuzüglich Kosten verurteilt wegen — fahrlässiger Transportgefährdung. Das Amts gericht Lahr stellte sich auf den Standpunkt, daß der Autofahrer auch dann schuldhaft han dele, wenn — was ...