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... generell in ihren Urteilen zu dem Ergebnis kommen, daß ein hoher Pro zentsatz der tödlichen Unfälle als Ursache zu schnelles Fahren aufweist, dann ist das zunächst schon mal ein Faktum, an dem der Verkehrspolitiker nicht Vorbeigehen kann. Aber was heißt „zu schnell“? Die Gerichte sagen nicht: zu schnelles Fahren, das ist Fahren über 100 km/h. Aber wenn man weiß, daß auf be stimmten Straßen eine Ge schwindigkeit über 100 in der Regel eine Verkehrsgefähr dung darstellt, und wenn auch die Gerichte zu dem Ergebnis kommen, daß Geschwindig keiten über 100 auf Straßen mit einem so schlechten Aus bauzustand häufig zu Unfällen führen, muß ich mir minde stens diesen Sachverhalt ein mal herauspicken und den Gefährdungstatbestand „über 100 auf schlecht ausgebauten Straßen“ mit einer Verord nung angreifen. Ich könnte nun gleichzeitig das Straßen netz durch Bundesgesetz oder Bundesverordnung noch in solche Straßen einteilen, auf denen man nicht mal 100 fahren darf, sondern höch stens 80 oder höchstens 60. Ich möchte aber eine solche Regelung nicht, weil ich mit der 100 km/h-Vorschrift ein mal die Spitze abkappen möchte, von der ich sicher bin, daß wir den Teil der Unfälle erreichen, der in die ser Schnelligkeitszone auf schlecht ausgebauten Straßen geschieht. Ich möchte damit gleichzeitig auch auslösen, daß die Länder von sich aus das ...