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... www.mfkso.ch unter dem Link «Massnahmen», cs richtskosten betragen mindestens 150 Franken Bussen und andere Massnahmen Ausweisentzug Kaskadensystem Wer beim Tempobolzen den Bogen überspannt, kann seinen Fehler nicht mit einer Ordnungsbusse gutmachen. Eswird ein Strafverfahren eröffnet, und das Strassenverkehrsamt des Wohnkantons des Sünders verfügt eine «Administrativmassnahme». Das kostet viel Geld und oft auch die Fahrerlaubnis für eine gewisse Zeit. Die Verwarnung Die müdeste Massnahme ist die Verwarnung. Die leichte Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz: Mit einer Verwarnungkommt davon, wer laut Gesetz «durch die Verletzung von Verkehrsregeln eine geringe Gefahr für die Sicherheit anderer hervorruft und ihn selber dabei nur ein leichtes Verschulden trifft.» Wer aEerdings innerhalb der vorangegangenen zwei Jahren bereits eine Verwarnung oder einen Ausweisentzug hatte, muss bei einer erneuten Verwarnung einen Monat auf den Führerausweis verzichten (Art. 16a Abs 2 SVG). Eine Verwarnung ist natür-Uch mit Kosten verbunden. Im Kanton Solothurn kostet die Gebühr (ohne zusätzliche Aufwendungen) für eine Verwarnung 150 Franken, im Kanton Zürich sogar 250 Franken. Dazu kommen Strafund Gerichtskosten, die schnell mal einige hundert Franken betragen. Im Kanton Solothurn beispielsweise beginnt der entsprechende ...