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... dem richtigen Besitzer zugeordnet werden. Außerdem bedeuten die Daten, da nicht von einem Arzt bestätigt, für den behandelnden Notarzt höchstens einen Hinweis, keineswegs haben sie Dokumentencharakter. Der ADAC empfiehlt seit Jahren den bundeseinheitlichen Notfall-Ausweis (vom Gesundheitsministerium entwickelt), in dem alle wichtigen Daten dokumentationsgerecht eingetragen werden können. Medaillons und Armbandanhänger sind bestensfalls als zusätzliche Identifikationshilfe geeignet. 99 Wir unternehmen mit unseren Freunden vom Sauerländischen Gebirgsverein öfters Wanderungen, wobei wir für die Anfahrt Fahrgemeinschaften bilden. Dabei beteiligen sich die Mitfahrer an den Unkosten. Verliert der Fahrzeughalter durch diese Unkostenbeiträge seinen Haftpflichtversicherungs- ^ ^ schütz? Karl Riesen, Langenfeld Nein. Denn ob Sie nun Fahrgemeinschaften für den Weg in die Natur oder zur Arbeit bilden, der Haftpflichtversicherungsschutz eines privaten Pkw erlischt nicht deswegen, weil einem Autobesitzer von den Mitfahrern die anteiligen Benzinund sonstigen Unkosten ersetzt werden. Erst wenn der Fahrzeughalter einen Gewinn einkalkulierte, kann er seinen Versicherungsschutz verlieren. Die Haftpflichtversicherung tritt auch ein, wenn die Teilnehmer einer Fahrgemeinschaft abwechselnd ihr Auto zur Verfügung stellen. Eine ...