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... Beurteilung aufArt. 90 Ziff. 2 des Strassenverkehrsgesetzes SVG: «Wer durch grobe Verletzung der Verkehrsregeln eine ernsthafte Gefahrfür die Sicherheit anderer hervorruft oder in Kauf nimmt, wird mit Gefängnis oder Bussebestraft.» Die Bundesrichter stellten fest, dass X selbst bei einer Vollbremsung nicht mehr vor, sondern erst auf dem Fussgängerstreifen hätte halten können Ein Verstoss gegen eine zentrale Verkehrsregel, deren Missachtung regelmässig zu schwerenUnfällen führt Die Tatsache, dass X trotz verdeckter Sicht, ohne zu verlangsamen, auf einen Fussgängerstreifen zufuhr, war den Richtern Hinweis genug, dasser schon in der ersten Phase des Geschehens grob fahrlässig gehandelt hatte Eine teure Angelegenheit Das Bundesgericht hob das Urteil des Berner Obergerichts aufund wies den Fall an die Vorinstanz zurück. X muss die 2000 Franken Verfahrenskosten bezahlen; zudem winkt ihm eine Busse über 1000 Franken und ein Führerausweisentzug. Eineteure Unachtsamkeit (Bundesgerichtsurteil 6S.265/2005 vom1 . Dezember 2005). stu Hoppla! Am Zebrastreifen brauchts grösste Wachsamkeit. (Foto : ar) Diesel werden immer öfter nicht als solche wahrgenommen. Mit fatalen Folgen, denn: Rene Bösiger, Co-Geschäftsführer beim Berner Taxiunternehmen Nova Taxi, zeigt die Zapfpistolen fürOiesel und Benzin. Dass der Oieseitankrüssel (rechts) dicker ist, ist ...