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... noch nicht beseitigt. Es bestand in Genf die « Avion-Tourisme S. A.», deren Aktienkapital zu mehr als der Hälfte in italienischen Händen war, da die betreffende Firma für die gelieferten Flugzeuge zum grössten Teile .Aktien erhalten hatte. Dieser Umstand Hess den Fusionsvjsrsuch einige Zeit als aussichtslos erschei- Bln. ;Nuii ist er doch gelungen, und es wirdIpptukirnft nur nöWeiti einziges "Ftugunterfietimen in der Schweiz geben, das seinen Hauptsitz in Zürich und eine Zweigniederlassung in Genf haben wird. Bei der ersten Gründung der «Ad Astra> ist seinerzeit das Kapital überzeichnet worden, und es ist zu hoffen, dass die jetzige Kapitalerhöhung ebenso leicht gelingt Da kein Ausländer als Aktionär zugelassen wird, ist es gewissermassen Ehrenpflicht, das nationale Unternehmen zu unterstützen. Aus dem früher Gesagten lässt sich erkennen,, wie nahe die schweizerische Friedensluftfahrt daran war, in Abhängigkeit vom Auslande zu geraten. Anderseits beweisen die bisherigen Erfolge, dass eine rein schweizerische Gesellschaft durchaus lebensfähig ist. Vom Bunde wird Sie insofern subventioniert, als für je einen beschäftigten Heeresflieger (bis dahin sind es sechs) monatlich ein Zuschuss von 200 Fr. geleistet wird. Und nun, was wir eingangs erwähnten: Ist nicht das Flugwesen durch den Todessturz Taddeolis aufs neue diskreditiert ...