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... andern, die anständig fahren. Auf diese Ausnahmen aber kann man sich nicht stützen. Es soll nun mit aller Energie auf eine Aenderung hingearbeitet werden. Die Sache aber ist nicht ganz einfach; denn das bestehende Automobilgesetz, das mit seinen Geschwindigk'eitsund Strafbestimmungen an vorsintflutliche Zeiten gemahnt, steht hindernd im Wege. Man kann also einzig auf den guten Willen der Aufsichtsorgane abstellen. Aus diesem Grunde sind wir abermals mit einem einlässlich begründeten Gesuch an jene Stelle gelangt, die es einzig in der Hand hat, Abhilfe zu schaffen. Das Volk an und für sich ist nicht automobilfeindlich, denn es weiss '-Tanz wob!, dass eine Stellungnahme gegen das Autemobil absolut verkehrt wäre. Es liege ein neues Automobilgesetz irgendwo in Beratung, hat man uns auch gesagt, das etwelche zeitgemässe Besserung bringen soll. Hierauf aber ist kein Verlass, denn es werden sich immer ein paar «edle Seelen» finden, ein solches Gesetzlein zu bodigerL was in der heutigen Zeitstimmung niemand als Heldentat ansehen wird. Sei dem, wie ihm wolle, wir müssen noch auf Jahre hinaus auf allseitig guten Willen abstellen. Dabei soll die Frage hier nur gestreift werden, ob nicht von den Automobilverbänden aus dahin tendiert werden sollte, dass in Zukunft während den Sommermonaten abends die Strasse mindestens eine Stunde früher frei gegeben wer- ...