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... nämlich: „Da über die Hand habung des Betriebs und des Verkehrs im einzelnen noch Erfahrungen gesammelt werden müssen, wird zunächst nur eine vorläufige Regelung getroffen ...“ Das war vom damaligen Gesetzgeber wohl überlegt. Nachdem aller dings in der Zwischenzeit ganz Deutschland mit einem Netz von Auto bahnen durchzogen wurde und sich der Verkehr auf ihnen einigermaßen eingespielt hat, wäre es sicherlich angebracht, einige Zusätze zu dieser vorläufigen Verordnung zu erlassen. Denn man hat manchmal das Ge fühl, hier ist die allgemeine Verkehrsdisziplin noch weit schlechter als auf der Straße — und warum? Einmal, weil es eine ganze Reihe von Unarten gibt, die sich erst hier, im einbahnigen Schnellverkehr, richtig auswirken, zum zweiten, weil die Fahrgeschwindigkeiten auf der Auto bahn viel höher sind als auf der Straße und damit ganz neuartige Pro bleme auftauchen. Womit beginnen wir? Ich denke, auch hier steht das Überholen mit an erster Stelle der Probleme. In der vorläufigen Verordnung finden wir darüber nichts als den lapidaren Absatz 1 des § 4: „Die Kraftfahrzeuge haben die rechte Hälfte der in ihrer Fahrtrichtung rechts liegenden Fahrbahn zu benutzen. Die linke Hälfte der Fahrbahn darf nur beim Überholen befahren werden .. Immerhin, da steckt schon einiges drin! Wer kennt nicht die Unart (um das mildeste Wort zu gebrauchen!) jener Fahrer, die bei ...