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... die auch in denjenigen Kantonen bestanden, welche eine gesonderte Nummernserie für die (In unserem Verzeichnis nicht aufgeführten) Lastwagen besitzen, werden in der Ausgabe 1935 geschlossen sein, zumal Wagen, für welche die im Jahre 1933 mit der neuen Nummer gelöste Fahrbewilligung im Jahre 1934 nicht erneuert wurde, ebenfalls aufgeführt werden, soweit die Inbetriebsetzung für 1935 unter dem gleichen Eigentümer erwartet werden kann. Wir haben die Beobachtung gemacht, dass bei dem Antrag zur Neuaufnahme in den kantonalen Registern Na/ne, Beruf und Adresse nicht Immer richtig angegeben, oder die im Laufe des Jahres erfolgenden Veränderungen dem Amt nicht vorschriftsmässig gemeldet werden. Um zur Vollständigkeit auch die Richtigkeit gesellen zu können, haben wir mit erheblichem Aufwand allen Automobilbesitzern der Schweiz ein Zirkular gesandt, um zunächst eine postalische Bereinigung durchzuführen und Eigenmeldungen zu erzielen. Diese Bitte wiederholen wr heute, indem wir beifügen, dass Aenderungsgesuche nur noch bis zum 27. November berücksichtigt werden können, um die Auslieferung an die Besteller auf die Festtage sicherzustellen. Diese Auslieferung ihrerseits kann aber nur für sofort eintreffende Bestellungen garantiert werden. Wer weiss, welche eminent wichtigen Dienste Ihm ein nachgetragenes und revidiertes Besitzerverzeichnis allein schon bei unangenehmen ...